Zum Hauptinhalt springen

Versicherung für Cyber-Risiken

Bei Daten-Lecks führt ein Problem zum nächsten

Warum AIG CyberEdge?

Unsere CyberEdge-Versicherung schützt gegen die Folgen von Cyber-Risiken. Datenlecks und Datenverluste können zu Geldbußen und PR-Albträumen führen. Cyber-Attacken können Ihre Server lahmlegen und zu Vertrauens- und Einnahmeverlusten führen.

AIG kennt die Dominoeffekte einer Cyber-Krise und bietet ein Schutzpaket aus Versicherung und Fachspezialistenberatung an.
CyberEdge deckt viele der Hauptrisiken von Sicherheitsverletzungen und bietet aufgrund unserer Partnerschaft mit externen Spezialisten einen deutlichen Zusatznutzen rund um das Thema Datensicherheit an.

Mit KPMG, einem Spezialunternehmen für Datenrekonstruktion und Forensik, mit der international tätigen Rechtsanwaltskanzlei Norton Rose erhalten unsere Kunden optimalen Rat und Unterstützung in Krisensituationen. Die meisten Unternehmen sind bisher noch nicht gegen Cyber-Risiken geschützt. Jetzt ist die beste Zeit sich mit CyberEdge gegen diese Risiken zu schützen.

Der Versicherungsvertrag bietet Versicherungsschutz für Datenschutz- und Netzwerksicherheitsverletzungen bei der Nutzung von EDV-Systemen und dem Internet, sogenannte Cyber-Risiken. Der hierbei verfolgte Ansatz ist risikoorientiert. Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatzansprüche Dritter (Haftpflicht), aber auch eigene Schäden (zusätzliche Kosten / Aufwendungen / entgangener Gewinn wegen Betriebsunterbrechung / Mehrkosten) bei Eintritt einer Informationssicherheitsverletzung. Um dem unterschiedlichen Versicherungsbedarf von Unternehmen gerecht zu werden, kann der Versicherungsschutz individuell anhand optionaler Deckungsbausteine zusammengestellt werden.

Unser Mehrwert für Sie

AIG Lösungen für CyberRisiken

  • Proaktive Maßnahmen – unbegrenztes Limit und ohne Selbstbehalt
  • Krisenmanagement – fallbezogene Krisenreaktionskosten nach einer Datensicherheitsverletzung, PR-Kosten zur Reputationswiederherstellung des Unternehmens oder einer mitversicherten Person, Benachrichtigungs- und Überwachungskosten nach Verletzung der Informationssicherheit.
  • Versichert sind auch nicht-zielgerichtete Angriffe (etwa bei Übermittlung von Schadprogrammen)
  • Versicherungsschutz bei Verletzung der Benachrichtigungspflicht gemäß § 66 BDSG sowie Art. 33 und Art. 34 DSGVO
  • Aufwendungen für Ermittlungen durch Datenschutzbehörden
  • Kosten für Rechtsberatung und IT-Dienstleistungen
  • Elektronische Daten – Kosten für die Datenwiederherstellung, Neuerfassung und Neueingabe nach einer Sicherheitsverletzung oder Datenleckage
  • Netzwerk-/Betriebsunterbrechung – versichert sind Ertragsausfallschäden infolge einer maßgeblichen Unterbrechung des Netzwerkes des Versicherungsnehmers nach einer DOS-Attacke oder einer Sicherheitsverletzung

  • Daten-Haftpflicht – versichert personenbezogene Daten, Unternehmensdaten, Outsourcingverträge und Netzwerksicherheit
  • Optional: Cloud-Ausfall bei Nichtverfügbarkeit eines Cloudservices
  • Optional: Fehlbedienung, die eine Informationssicherheitsverletzung zur Folge haben kann
  • Optional: Goodwill-Aktionen, wie z. B. Goodwill-Coupons und Nachlässe
  • Optional: Kreditkarten-Monitoring, etwa bei Anhaltspunkten für Missbrauch personenbezogener Daten
  • Optional: Multimedia-Haftpflicht – versichert sind die Freistelleung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter, etwa wegen Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
  • Erstattung der Kosten für forensische Untersuchung und Abwehrkosten wegen angedrohter Sicherheitsbeeinträchtigungen.
  • Optional: Cyber-Kriminalität und Cyber-Erpressung